Vergabe von Planungsleistungen nach Abschnitt 6 der VgV

Termin

Dienstag, 19. November 2024, 9.00 bis 16.30 Uhr

Unterrichtseinheiten: 8

Ort

Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Verantwortliche aus Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung und Fachplanung ( zum Bespiel ELT, HLS, TWP etc.) der privaten und öffentlichen Hand, die selbst Vergabeverfahren nach der VgV ausloben oder als Auftragnehmende der Vergabestellen begleiten. Angesprochen sind auch Bewerberinnen und Bewerber, die Rechte und Pflichten der öffentlichen Auftraggebenden und die Verfahrensabläufe besser kennen möchten.

Lernziel

Am Ende des Seminars kennen die Teilnehmenden die Rechtsgrundlagen der Vergabeverfahren für Planungsleistungen für Architektinnen Architekten sowie für Ingenieuerinnen und Ingenieure nach der Vergabeverordnung (VgV). Sie sind befähigt, mögliche Varianten zur differenzierten Durchführung von Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggebende sicher zu begleiten und als Bewerberin oder Bewerber bei Nichteinhaltung entsprechend zu reagieren.

Inhalt

Mit Wirkung zum 18. April 2016 wurde das nationale Vergaberecht aufgrund der europäischen Vorgaben grundlegend novelliert. VOF und VOL sind entfallen, die Vergabe von Planungsleistungen ist seither in der überarbeiteten Vergabeverordnung (VgV) geregelt. Als Regelvergabeverfahren wurden daher für die Vergabe von Planungsleistungen das Verhandlungsverfahren und der wettbewerbliche Dialog eingeführt.

Mit Wirkung zum 24. August 2023 ist aktuell der § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV (losweise Betrachtung der einzelnen Planungsleistungen) ersatzlos entfallen. Alle(!) projektbezogenen Planungsleistungen müssen nun addiert und bei Erreichen in Summe des Schwellenwerts auch bei unterschwelliger Honorarhöhe europaweit nach der VgV ausgeschrieben werden. Das bedeutet, dass bei Projekten ab ca. 1,2 Millionen Euro Bausumme voraussichtlich 80 Prozent der Planungsleistungen ausschreibungspflichtig werden.

Auch das aktuell bestellte Gutachten der Berufsverbände von Prof. Dr. Burgi ist noch mit Vorsicht zu „genießen“, da es lediglich eine Rechtsmeinung darstellt und momentan durch keine Rechtsprechung bestätigt ist.

Inhalte:
- rechtliche Grundlagen (GWB, VgV, RPW)
- Verhandlungsverfahren und Wettbewerblicher Dialog
- Vergabeverfahren mit/ohne Lösungsvorschläge oder Planungswettbewerb
- Auswahlverfahren/Teilnahmewettbewerb
- Inhalt und Ablauf von Verhandlungsverfahren
- aktuelle Rechtsprechung

Referentinnen und Referenten

Dipl.-Ing. Oliver Voitl, Architekt BDA a.o. VDA, Stadtplaner, Mediator, ehemaliger Referent für Vergabe und Wettbewerb der BYAK

Gebühr

Mitglieder
135,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
135,00 Euro
Gäste
270,00 Euro
Zur Anmeldung