Baudurchführung in der Praxis der Landschaftsarchitektur: Termine und Fristen im Zuge der Objektüberwachung

Termin

Samstag, 24. Februar 2024, 9.30 bis 17.00 Uhr

Unterrichtseinheiten: 8

Diese Fortbildung ist gemäß § 10 Absatz 1 Satz 3 des Berliner Bildungszeitgesetzes als Bildungsveranstaltung anerkannt (gültig bis zum 11.02.2025).

Ort

Online-Seminar

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an berufserfahrene Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten, ist aber auch für junge Berufstätige mit Grundkenntnissen über die VOB/B geeignet. Das Seminar zählt zur Vortragsreihe „Baudurchführung in der Praxis für Landschaftsarchitektur“. Jeder Teil hat einen eigenen Schwerpunkt und kann daher auch als Einzelseminar gebucht werden.

Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet (Themengebiet: Koordination und Überwachung).

Lernziel

Ziel der Veranstaltung ist es, Sicherheit zu verschaffen im praktischen und rechtlichen Umgang mit Terminen, Fristen und Behinderungen während der Überwachung von Bauleistungen. Die Teilnehmenden lernen die typischen Problemfelder und Haftungsfallen kennen und verfügen anschließend über die fachlichen und rechtlich erforderlichen Grundkenntnisse. Sie frischen ihre Kenntnisse zur VOB/B auf und vertiefen diese. Darüber hinaus vermittelt ihnen das Seminar die einschlägigen Vorschriften der seit dem 01.01.2018 geltenden Reform des Bauvertragsrechts.

Inhalt

Während der Objektüberwachung müssen Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten für die Bauherrin oder den Bauherrn etliche vertragliche Fristen und Termine gegenüber der Baufirma beachten, kontrollieren und nachhalten. Die Referenten besprechen anhand konkreter Fallbeispiele die Grundlagen und Problemfälle in Bezug auf Termine und Fristen aus fachlicher und juristischer Sicht.
Das Seminar behandelt die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen zu Fälligkeit und Verzug von Baubeginn und Fertigstellung, zu Behinderungen im Bauablauf und deren Rechtsfolgen. Die Referenten thematisieren außerdem die Fälligkeit und den Verzug von Abschlags- und Schlusszahlung sowie Fristen in Bezug auf Sicherheitseinbehalte. Darüber hinaus erörtern sie auch die Fälligkeit der Abnahme sowie die Dauer, Hemmung und den Neubeginn der Verjährung von Mängelrechten.

Die Seminarreihe „Baudurchführung in der Praxis der Landschaftsarchitekten“ umfasst folgende Teile:
Teil I: Einführung in die Objektüberwachung
Teil II: Abnahme und Mangelhaftung bei Pflanzleistungen
Teil III: Schnittstellenproblematik, Bedenken und Behinderung
Teil IV: Termine und Fristen im Zuge der Objektüberwachung
Teil V: Rechnungs- und Nachtragsprüfung

Referentinnen und Referenten

Dipl.-Ing. Uwe Fischer, Landschaftsarchitekt BDLA und Stadtplaner, und Arndt Kresin, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, MBA

Gebühr

Mitglieder
150,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
150,00 Euro
Gäste
300,00 Euro