Abnahme von Bauleistungen: Mängel sicher erkennen und beurteilen
DAS SEMINAR IST AUSGEBUCHT

Termin

Freitag, 23. Oktober 2020, 9.00 bis 16.30 Uhr

Unterrichtseinheiten: 8

Ort

Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin

Zielgruppe

Das Seminar richtet vor allem an Architektinnen und Architekten, ist aber auch interessant für Sachverständige, Verantwortliche im Bereich Bauleitung und Wohnungswirtschaft sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet (Themengebiet: Koordination und Überwachung).

Lernziel

Die Veranstaltung versetzt die Teilnehmenden in die Lage, Abnahmen in Verbindung mit den gängigen Regelwerken vorzubereiten und zu begleiten.

Inhalt

Wann sind Beanstandungen, die einer Abnahme von Bauleitungen im Wege stehen, als „wesentliche Mängel“ zu bewerten? Konkret ist dies weder in technischen Regelwerken, noch in einer gesetzlichen Norm festgelegt. In entsprechenden Gerichtsverfahren werden jeweils die Bedingungen des Einzelfalls rechtlich gewürdigt. Bei der Interessenvertretung der Auftragnehmenden und der Auftraggebenden ist es daher oft schwierig zu entscheiden, ob eine handwerkliche Leitung abnahmefähig ist oder nicht. Eine richtig durchgeführte förmliche Abnahme von Bauleistungen setzt daher auf beiden Seiten die einwandfreie Kenntnis formeller Grundlagen und der entsprechenden gängigen technischen Regelwerke voraus.

Der Seminarschwerpunkt liegt in der Anleitung zur praxisnahen Gestaltung von Abnahmen im Hochbau. Anhand zahlreicher Fallbeispiele aus der Praxis erläutert der Referent typische Schwachstellen aus diesem Themenbereich.

Inhalte:
- Abnahme werkvertraglicher Leistungen
- Abnahme WEG-Sondereigentum/Gemeinschaftseigentum
- Berücksichtigung anerkannter Regeln der Technik
- Berücksichtigung des Stands der Technik
- Abgrenzung der Sachfragen gegenüber Rechtsfragen
- Mangelbegriff
- wesentliche und unwesentliche Mängel
- Toleranzen und „hinnehmbare“ Unregelmäßigkeiten
- Abnahmeprotokoll
- Vorbehalte wegen fehlender Nachweise
- Einsatz von Messgeräten und Prüfverfahren
- Grenzen der Begutachtung

Beurteilung anhand praktischer Beispiele von Mängeln und ggf. hinnehmbaren Beanstandungen bei der Abnahme, getrennt nach Gewerken: Rohbau, Ausbau und Hinweise zur Abnahme der TGA-Gewerke

Referentinnen und Referenten

Dipl.-Ing. Gunter Hankammer, Beratender Ingenieur und ö.b.u.v. Sachverständiger, Hamburg

Gebühr

Mitglieder
150,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
150,00 Euro
Gäste
295,00 Euro

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