Online-Seminarreihe: Bauleitung in der Praxis - leiten statt leiden

Termin

Donnerstag und Freitag, 8./9.10. und 5./6.11.2020, jeweils 9.00 bis 16.30 Uhr

Unterrichtseinheiten: 32

Ort

Online-Semianrreihe

Zielgruppe

Die 4-teilige Seminarreihe richtet sich an Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Architektur und Bauingenieurwesen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen und der Wohnungswirtschaft sowie Planende der Leistungsphasen 1 bis 7.

Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet (Themengebiet: Koordination und Überwachung).

Lernziel

Am Ende der Reihe haben sich die Teilnehmenden in die Leistungsphase 8 eingearbeitet.

Inhalt

Hinweise zur technischen Voraussetzung für Ihre Teilnahme an unserer Online-Fortbildung:
1. ein Computerarbeitsplatz mit stabiler Internetverbindung
2. eine Soundkarte, Lautsprecher oder Kopfhörer; alternativ kann der Ton auch über Telefon empfangen werden
3. ein Mikrofon und eine Kamera sind für eine aktive Teilnahme zu empfehlen! - aber nicht zwingend notwendig
4. empfehlenswert ist ein Verbindungstest vor Beginn des Webinars: www.zoom.us/test
5. den Registrierungslink erhalten Sie ein bis zwei Tage vor Seminarbeginn


Grundlegende Vertragspflichten des Objektüberwachers (Teil I):
- Begriffsbestimmung Bauleitung vs. Objektüberwachung
- Was sind die Grundleistungen der Objektüberwachung?
- Was sind die besondere Leistungen der Objektüberwachung?
- Wie gelinkt der faire Objektüberwachungsvertrag?
- Der Bauherr ist nicht der Kumpel, aber der …
- Was genau erwartet der Bauherr vom Objektüberwacher?
- Damit die Objektüberwachung funktioniert braucht man …
- Welche Vollmachten haben Objektüberwacher?
- „Verantwortliche Bauleiter i.S.d. LBO“: eine lohnende Aufgabe?
- In welcher Beziehung stehen Objektüberwacher zum Planer und Projektsteuerer?
- Die Bauzeit verlängert sich, wer zahlt der Objektüberwachung den Mehraufwand?
- Wie kann die Objektüberwachung den Mehraufwand fair nachweisen?

Die Bauvorbereitung
- Beratungs- und Hinweispflichten der Objektüberwachung
- ständige Beratung des AG, ständige Beratung des-AG, ständige …
- Welche Angaben muss die Objektüberwachung vor Baubeginn einholen bzw. abgeben?

Der Bauablauf
- Die konkreten Aufgaben der Objektüberwachung vor Ort auf der Baustelle?
- Koordination der am Bau Beteiligten
- Vertragstermine durchsetzen und steuern
- Bautagebuch und andere Dokumentationspflichten
- Baurundgänge, Zustandsfeststellungen, Baubesprechungen, Jour fixe
- Qualitätssicherung auf der Baustelle
- Mustererstellung und Bemusterung

Prüfung und Steuerung von Nachtragsangeboten (Teil II):
Exkurs zur richtigen Bauvertragsart
- Welches ist der sicherste Bauvertrag?
- Welche Kriterien sind für den Auftraggeber bei Vertragsvergabe besonders wichtig?
- Welche Vorteile bietet die Vergabe an ein Generalunternehmen für den Auftraggebenden?
- Wissenswertes zum Pauschalvertrag

Kosten verfolgen und feststellen
- Wie weit reicht das einseitige Leistungsänderungsrecht des AG?
- Was ist die Urkalkulation?
- Was ist ein marktüblicher Preis?
- Wer beschreibt die Änderung der Leistung?
- Einhaltung der DIN 276 während der Bauleitung
- fehlerhafte Nachtragsprüfung durch Architektinnen und Architekten: Hat der Auftraggebende einen Schadensersatzanspruch?

Mangelmanagement, Abnahme und Abrechnung (Teil III):
- Wie wird die eigene Objektüberwachungsleistung richtig abgenommen?
- Immer weniger Architekten überwachen eine immer größeres Bauvolumen. Wie funktioniert da ein vernünftiges Qualitätsmanagement? Gibt es Richtgrößen? Eine Mindestanzahl an Mitarbeitern pro € Umsatz und Bauzeit?
- Mangelfrei nach Bauordnung, Verwaltungsvorschrift techn. Baubestimmungen, Prüfzeugnissen, Zulassungen, ETA´s und sonstigen Vorschriften. Wie geht das?
- Wie wird eine Mängelanzeige rechtssicher formuliert?
- Wie viele Nachfristen sind zu setzen?
- Gibt es einen Unterschied zwischen der Mängelanzeige vor und nach der Abnahme?
- Was ist die Ersatzvornahme? Was ist die Selbstvornahme?
- Können Auftraggebende ohne weiteres eine Selbstvornahme durchführen?
- Welche Arten der Abnahme gibt es?
- Die wesentlichsten Unterschiede nach BGB und VOB
- Was bedeutet „förmliche Abnahme“?
- Ist der Bauvertrag zwischen AG und AN mit rechtsgeschäftlicher Abnahme fertig?
- Fertigstellungsmeldungen durch die Unternehmerin/den Unternehmer

Abrechnung und Kostenfeststellung
- In welchem zeitlichen Rahmen kann die Unternehmerin/der Unternehmer Abschlagsrechnungen stellen?
- Wann ist eine Rechnung nicht prüfbar?
- Welche Prüfzeiten gibt es für Abschlags- und Schlussrechnungen nach VOB/B und BGB?
- Was passiert, wenn die Rechnung mit Skonto belegt ist?
- Bis wann kann der Auftraggebende zu viel gezahlten Werklohn zurückfordern?
- Wie lange muss der Auftraggebende auf die Schlussrechnung warten?
- Kann die Unternehmerin/der Unternehmer nach der Schlussrechnungsstellung noch „Nachträge“ geltend machen?
- Was ist eine Schlusszahlungsmitteilung?

Anwendung der VOB sowie der DIN 18202 (Teil IV):
Anwendung der VOB/B während der Bauleitung
- Grundlegendes zu den Teilen B und C der VOB
- geänderte und zusätzliche Leistungen
- Stundenlohnarbeiten
- Bedenken anmelden
- Schutz der eigenen Leistung
- Nachunternehmereinsatz
- Schlechtwetter durch Hitze, Kälte, Regen und Schnee
- Begehungen und Zustandsbesichtigungen
- Abhilfeverlangen und Verzugsmitteilung wegen Terminverschiebungen
- Behinderung wegen fehlender Baufreiheit oder fehlender Pläne
- Kündigung durch AG oder AN
- Vertragsstrafenregelung

Anwendung der DIN 18202 während der Bauleitung
- Wann gilt die DIN 18202?
- Vom richtigen Umgang der DIN 18202 innerhalb der Planung und Ausführung
- Ist die DIN für die Planung geeignet?
- Gibt es weitergehende Vorgaben?


Referentinnen und Referenten

Dipl.-Ing. Jürgen Steineke, Bauingenieur BDB, SMV Bauprojektsteuerung Ingenieurgesellschaft mbH, Berlin

Gebühr

Mitglieder
460,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
460,00 Euro
Gäste
920,00 Euro