Vom Plan zur Stadt: Modul A.2 - Planungsrecht: Sonstige Rechtsgebiete auf Bundes- und Landesebene; Gesetze und Verordnungen Teil II

Termin

Freitag, 28. Juni 2024, 9.45 bis 17.30 Uhr

Unterrichtseinheiten: 8

Ort

Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin

Zielgruppe

Die Seminarreihe „Vom Plan zur Stadt“ richtet sich primär an Absolventinnen und Absolventen, junge Berufstätige, Wieder- und Quereinsteigende rund um das Fachgebiet Stadtplanung. Sie ist auch interessant für Berufstätige, die sekundär im Fachgebiet Stadtplanung tätig sind, wie Städtebau, Architektur, Projektentwicklung und -management. Der Kurs beinhaltet alle Themen der Fortbildung als Eintragungsvoraussetzung für das Fachgebiet Stadtplanung.

Fortbildung für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.

Themengebiet (Absolventinnen und Absolventen)

rechtliche Grundlagen, Instrumente und Verfahren

Lernziel

Die Teilnehmenden haben im Anschluss an das Seminar Basiswissen für die Arbeit des Stadtplaners/der Stadtplanerin erworben.

Inhalt

Einzeltermin im Rahmen der Seminarreihe "Vom Plan zur Stadt"

Das Seminar zeigt die städtebaulichen Bezüge des Umweltrechts auf und vermittelt den Teilnehmenden praxisnah Grundkenntnisse der sonstigen Rechtsgebiete des Planungsrechts.

Die städtebauliche Planung begegnet einer Vielzahl öffentlich-rechtlicher Anforderungen, insbesondere auch durch umweltrechtliche Vorschriften. Nicht nur der Bau großer Industrievorhaben, großflächiger Gewerbeansiedlungen, sondern auch die Planung und Umsetzung von Gebäuden, die dem Wohnen und Arbeiten dienen, sind durch umweltrechtliche Vorgaben reglementiert. Die Umweltverträglichkeit solcher Vorhaben ist bereits auf Planungsebene ausreichend zu ermitteln und zu berücksichtigen. Es bedarf einer Konfliktbewältigung durch Abwägung der widerstreitenden Belange und mitunter auch kreativer Gestaltungsmaßnahmen, um Nutzungskonflikte möglichst gering zu halten.

Das Seminar gibtl einen Überblick über die zu beachtenden umweltrechtlichen Anforderungen, wobei insbesondere die folgenden Aspekte des Umweltrechts eingehender betrachtet werden:

- Naturschutzrecht, insb. Eingriffsregelung, Anforderungen in Bezug auf geschützte Tier- und Pflanzenarten, nationaler und europäischer Gebietsschutz, Biotopschutz
- Immissionsschutzrecht, insb. Anforderungen bei Gemengelagen, Nachbarschutz und Rücksichtnahmegebot
- UVP-Recht (UVP-pflichtige Vorhaben und UVP-pflichtige Bebauungspläne)
- Wasserrecht, insb. Gewässerschutz, Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser, Grundwasserversickerung, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete
- Bodenschutzrecht, insb. Umgang mit Altlasten sowie vorsorgender Bodenschutz
- Denkmalschutzrecht


Informationen zur gesamten Seminarreihe "Vom Plan zur Stadt" finden Sie unter
http://www.ak-berlin.de/service/aus-und-fortbildung/fortbildungskalender/seminar/W24-1-100.html

Referentinnen und Referenten

Dr. Martin Ohms, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, und Maria Renz, Rechtsanwältin, beide Kanzlei für Umwelt-, Energie- und Klimaschutzrecht, Berlin

Gebühr

Mitglieder
135,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
135,00 Euro
Gäste
270,00 Euro