Einzeltermin im Rahmen der Seminarreihe "Vom Plan zur Stadt"
Das Seminar zeigt die städtebaulichen Bezüge des Umweltrechts auf und vermittelt den Teilnehmenden praxisnah Grundkenntnisse der sonstigen Rechtsgebiete des Planungsrechts.
Die städtebauliche Planung begegnet einer Vielzahl öffentlich-rechtlicher Anforderungen, insbesondere auch durch umweltrechtliche Vorschriften. Nicht nur der Bau großer Industrievorhaben, großflächiger Gewerbeansiedlungen, sondern auch die Planung und Umsetzung von Gebäuden, die dem Wohnen und Arbeiten dienen, sind durch umweltrechtliche Vorgaben reglementiert. Die Umweltverträglichkeit solcher Vorhaben ist bereits auf Planungsebene ausreichend zu ermitteln und zu berücksichtigen. Es bedarf einer Konfliktbewältigung durch Abwägung der widerstreitenden Belange und mitunter auch kreativer Gestaltungsmaßnahmen, um Nutzungskonflikte möglichst gering zu halten.
Das Seminar gibtl einen Überblick über die zu beachtenden umweltrechtlichen Anforderungen, wobei insbesondere die folgenden Aspekte des Umweltrechts eingehender betrachtet werden:
- Naturschutzrecht, insb. Eingriffsregelung, Anforderungen in Bezug auf geschützte Tier- und Pflanzenarten, nationaler und europäischer Gebietsschutz, Biotopschutz
- Immissionsschutzrecht, insb. Anforderungen bei Gemengelagen, Nachbarschutz und Rücksichtnahmegebot
- UVP-Recht (UVP-pflichtige Vorhaben und UVP-pflichtige Bebauungspläne)
- Wasserrecht, insb. Gewässerschutz, Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser, Grundwasserversickerung, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete
- Bodenschutzrecht, insb. Umgang mit Altlasten sowie vorsorgender Bodenschutz
- Denkmalschutzrecht
Informationen zur gesamten Seminarreihe "Vom Plan zur Stadt" finden Sie unter
http://www.ak-berlin.de/service/aus-und-fortbildung/fortbildungskalender/seminar/W24-1-100.html
Dr. Martin Ohms, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, und Maria Renz, Rechtsanwältin, beide Kanzlei für Umwelt-, Energie- und Klimaschutzrecht, Berlin